Individuelle
Beratung für Ihre Pflegesituation
Individuelle Beratung für Ihre Pflegesituation
Beratung und Abklärung fallen unter KVG Leistungskategorie A (KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a). Diese werden von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Bedarfsabklärung
Persönliches Erstgespräch bei Ihnen zuhause. Wir erfassen Ihre aktuelle Lebenssituation und leiten daraus den konkreten Pflege- und Unterstützungsbedarf ab.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Pflegeplanung
Individueller Pflegeplan mit allen notwendigen Massnahmen, Zeitplänen und Zuständigkeiten. Wird regelmässig überprüft und an Ihre aktuelle Situation angepasst.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Sturzprävention
Analyse Ihrer Wohnsituation und Beratung zu präventiven Massnahmen. Empfehlungen für Hilfsmittel, Haltegriffe und Übungen zur Verbesserung von Balance und Mobilität.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Hilfsmittelberatung
Beratung zur Auswahl geeigneter Hilfsmittel für Ihre Situation. Unterstützung bei der Beschaffung und bei der Beantragung von Kostenübernahmen.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Versicherungsberatung
Information zu KVG Grundversicherung, Zusatzversicherungen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Koordination
Abstimmung mit Hausärzten, Spitälern, Therapeuten und weiteren Leistungserbringern. Wir stellen sicher, dass alle Massnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Grundversicherung übernimmt diese Leistung. Fällt unter KVG Leistungskategorie A (Abklärung und Beratung) gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.